ab 01.01.2025
Ersttermin: 60 - 75 Minuten
Folgetermine: 45 - 60 Minuten
Termine für die Behandlung von Kindern: 20 – 30 min
Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage
weniger als 24 Stunden im Voraus – bei Montagsterminen entsprechend am Freitag -
· 50% des vereinbarten Honorars
Das Honorar wird nach jeder Behandlung fällig und kann mit EC-Karte oder per Rechnung bezahlt werden.
Als Selbstzahler erhalten Sie eine Quittung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten (teilweise) übernimmt, erhalten Sie eine Rechnung nach GebüH Rahmen. Bitte teilen Sie mir dies zu Beginn unseres ersten Termins mit.
Ich habe meine Zertifizierung zur Osteopathin erfolgreich abgeschlossen, so dass ab dem 01.01.2025 diese Rechnungen auch von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet oder bezuschusst werden.
Eine Übersicht, welche Kassen dazugehören, finden Sie hier. (Angaben ohne Gewähr)
Bei Privat- und Zusatzversicherten erstattet der Versicherer das Honorar entsprechend der GebüH, allerdings in unterschiedlicher Höhe. Ich bitte Sie daher, in Ihrem persönlichen Vertrag nachzuschauen, ob diese (Zusatz-)Versicherung die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt.