Behandlungskosten

ab 01.01.2025

Ersttermin: 60 - 75 Minuten

  • Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse: 100,00 Euro
  • Selbstzahler: 90,00 Euro  

 

Folgetermine: 45 - 60 Minuten

  • Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse: 90,00 Euro
  • Selbstzahler: 76,00 Euro 

  

Termine für die Behandlung von Kindern: 20 – 30 min

  • Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse: 45,00 Euro
  • Selbstzahler: 38,00 Euro 

 

Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage

weniger als 24 Stunden im Voraus – bei Montagsterminen entsprechend am Freitag - 

·      50% des vereinbarten Honorars

 

Das Honorar wird nach jeder Behandlung fällig und kann mit EC-Karte oder per Rechnung bezahlt werden. 

 

Als Selbstzahler erhalten Sie eine Quittung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.

  

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten (teilweise) übernimmt, erhalten Sie eine Rechnung nach GebüH Rahmen. Bitte teilen Sie mir dies zu Beginn unseres ersten Termins mit.

 

Ich habe meine Zertifizierung zur Osteopathin erfolgreich abgeschlossen, so dass ab dem 01.01.2025 diese Rechnungen auch von vielen gesetzlichen  Krankenkassen erstattet oder bezuschusst werden. 

Eine Übersicht, welche Kassen dazugehören, finden Sie  hier. (Angaben ohne Gewähr)

 

Bei Privat- und Zusatzversicherten erstattet der Versicherer das Honorar entsprechend der GebüH, allerdings in unterschiedlicher Höhe. Ich bitte Sie daher, in Ihrem persönlichen Vertrag nachzuschauen, ob diese (Zusatz-)Versicherung die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt.